FAQ

Sind „geringe Mengen“ zum Eigengebrauch erlaubt?

Nein, nach dem Österreichischen Suchtmittelgesetz (SMG) ergibt sich die Gerichtliche Strafbarkeit bei der kleinsten messbaren Menge!   
Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Einfuhr, Ausfuhr, Anbot, Überlassen, Verschaffen, Anbau sind strafbar

Was kann passieren, wenn man "erwischt" wird?

Wenn jemand mit Suchtmitteln erwischt wird, ermittelt die Polizei, erstellt eine Anzeige und übermittelt diese an Gericht und Bezirkshauptmannschaft. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz und ein Gericht urteilt und verhängt eine Strafe. Die Anzeige wegen Suchtgiftmissbrauch wird eben auch an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet, z. B. bei Jugendlichen auch an die Jugendwohlfahrt.
Das heißt, die Polizei kann zu dir nach Hause kommen, eine Hausdurchsuchung machen oder dich vorladen. Sie kann auch am Arbeitsplatz vorbeischauen oder dich von der Schule abholen…
Aber:
Ein wesentlicher Grundsatz des Suchtmittelgesetzes ist "helfen statt strafen". Die Anzeige wird vom Staatsanwalt oder dem Gericht auf eine Probezeit von 1 bis 2 Jahren vorläufig zurückgelegt, wenn bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen zutreffen: Die Person

  • hat eine Straftat (nach § 27 Abs. 1 Zi. 1 und 2 SMG oder nach § 30 SMG) ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Gebrauch eines anderen ohne Vorteil des Beschuldigten begangen,
  • ist bereit, sich gegebenenfalls einer Begutachtung durch die Gesundheitsbehörde zu unterziehen (Amtsarzt) und
  • ist bereit, sich einer "gesundheitsbezogenen Maßnahme" zu unterziehen (sofern das angeordnet wird).

Ich wurde „erwischt“ und habe mich bereit erklärt, mich einer „gesundheitsbezogenen Maßnahme“ zu unterziehen, was heißt das eigentlich konkret?

Eine "gesundheitsbezogene Maßnahme" bedeutet:

  • eine Untersuchung durch einen Arzt ( meist durch den Amtsarzt bei der Bezirkshauptmannschaft),
  • Gespräche in einer Beratungsstelle, in Ried z. B. bei der EGO Drogenberatungsstelle in der Franz Hönigstr.7
  • und gegebenenfalls einen körperlichen Entzug oder einer Substitutionsbehandlung.

Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft/ der Bezirksanwalt legt fest, welche gesundheitsbezogene Maßnahme zumutbar, aussichtsreich und zweckmäßig ist.
Es geht also um Maßnahmen, die darauf hinwirken sollen, dass die/der Betroffene den Konsum beendet und nicht tiefer in ein Suchtproblem hineingerät.

Was passiert, wenn ich in der Schule wegen Konsums illegaler Drogen auffalle, werde ich sofort rausgeschmissen?

Wenn in der Schule der begründete Verdacht besteht, dass ein Schüler oder eine Schülerin Suchtmittel konsumiert, führt der Schularzt eine Untersuchung durch, und organisiert bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der Direktion der Schule eine "gesundheitsbezogene Maßnahme". Die Eltern werden bei Minderjährigen (unter 18Jahren) verständigt.
Wenn diese vorschriftsmäßig durchgeführt wird, kommt es zu keiner Anzeige, und die Schule wird dich normalerweise auch nicht rausschmeißen. Das gleiche gilt sinngemäß dann, wenn jemand bei der Musterung oder beim Militärdienst beim Konsum von Suchtmitteln erwischt wird (§ 13 SMG).
Solltest du allerdings an der Schule gedealt haben, könntest du sehr wohl von der Schule fliegen…

Mit welchen Folgen muss ich bei einer Verurteilung oder Anzeige rechnen?

Wer wegen Verdachts auf Suchtmittelmissbrauch angezeigt wird, muss mit Einvernahmen durch die Polizei und möglicherweise einer Vorladung zum Amtsarzt rechnen. Auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt, kann es Probleme mit dem Führerschein geben. Dazu kommt eine Eintragung ins Register der Suchtmittelüberwachungsstelle in Wien und in das Register der Polizei (erkennungsdienstliche Behandlung mit Foto und Fingerabdrücken, z. B.).
Wer wegen Suchtmittelmissbrauch verurteilt wird, bekommt massive Probleme: zu Geldstrafe oder Gefängnis kommt noch, dass es schwerer oder unmöglich wird, einen Pass oder einen Führerschein zu erlangen.

Darf ich bei der Einvernahme oder bei der Gerichtsverhandlung eine Vertrauensperson mitnehmen?

Für Jugendliche gelten bei Untersuchungen und Strafverfahren eigene Regeln, z.B. das Recht auf eine Vertrauensperson bei Vorladungen bei der Polizei oder bei Gericht. Solltest du niemanden haben, wende dich an die Drogenberatungsstelle oder an Streetwork!

Kostet die Beratung in der Drogenberatungsstelle oder in der Alkoholberatung etwas?

Die Beratung in der Drogenberatung EGO ist für dich kostenlos, das Land OÖ. und das Bundesministerium fördern die Drogenberatungseinrichtungen, daher entstehen keine weiteren Aufwendungen für dich. Auch die Alkoholberatung des Landes OÖ. ist kostenlos.

Wer erfährt von dem, was ich in der Beratungsstelle EGO erzähle?

Die Mitarbeiter der Drogenberatung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben das Recht zur Zeugnisentschlagung vor Gericht. Also erfährt niemand außerhalb, was du mit deinem Berater beredest.
Wenn du eine Gerichtsauflage hast, erhältst du zur Vorlage bei Gericht eine Betreuungsbestätigung, auf der steht, dass du  dich in psychosozialer Beratung und Betreuung befindest (keine Inhalte!). Diese ist auch von dir dem Gericht zu übergeben.
Manchmal ist es sinnvoll, z. B. Eltern, die sich große Sorgen machen, in die Beratung miteinzubeziehen, auch das wird mit dir vereinbart. Du kannst dich in der Beratungsstelle auch ohne Nennung deines Namens beraten lassen.

Wer arbeitet in der EGO Drogenberatung?

2 langjährige erfahrene Dipl. Sozialarbeiter:

Ronny Lindner und Herbert Dutter-Kohlhofer

Kann man vom Heroinsniefen abhängig werden?

Ja!!!

Was kann ich tun, wenn mein Freund/Freundin Drogen konsumiert/ zuviel Alkohol trinkt?

Sag ihm, welche Beobachtungen du machst, welche Veränderungen du erlebst und welche Konsequenzen das für ihn hat. Sag ihm/ihr, worüber du dir große Sorgen machst, worüber du dich ärgerst. Lege das auf das „Tablett“ und vermeide Anklagen und Beschämungen, erspare dir und ihm/ihr große Diskussionen. Nur der Betroffene selber kann sein Verhalten ändern und manchmal bewirkt schon die Erkenntnis, dass andere sich Sorgen machen und dass ihnen die Suchtgefährdung auffällt, schon den Anstoß zur Veränderung.
Übrigens: Du kannst ihm auch das Angebot machen, ihn zur Beratung (EGO Drogenberatung, Alkoholberatung des Landes Oberösterreich, z. B.) zu begleiten, die BeraterInnen akzeptieren dein Mitkommen gerne.

Ich bin bereits von Heroin oder anderen Drogenersatzstoffen abhängig, wohin soll ich mich wenden?

Nimm mit der zuständigen Drogenberatungsstelle Kontakt auf, dort findet ein Abklärungsgespräch mit dir statt, was für dich im Moment die beste Lösung ist: Entzug oder Ersatzdrogenbehandlung/Substitution
Die Beratungsstelle arbeitet eng mit der Klinik für psychische Gesundheit in Braunau in der Medizinischen Suchtbegleitung zusammen und kann dir gegebenenfalls zu einem Termin dort wegen Einstellung auf eine legale Substitutionsbehandlung verhelfen.

Wie lange wirken Drogen und wie lange sind Drogen nachweisbar?

Diese Angaben sind ohne Gewähr! Der Abbau von Drogeninhaltsstoffen hängt von deinem individuellen Stoffwechsel, vom Körpergewicht und natürlich von der Reinheit der Substanz ab! Gerade bei Designerdrogen weiß man eigentlich nie, welche Inhaltsstoffe und in welcher Menge sie enthalten sind.

  • Amphetamine
    Wirksamkeitsdauer: kurzwirksame 1-2 Stunden, langwirksame 3-6 Stunden
    Nachweisbarkeit: Blut: etwa 6 Stunden, Harn: etwa 3 Tage
    Haare: Monate
  • Cannabis
    Wirksamkeitsdauer: 3-6 Stunden (1joint)
    Nachweisbarkeit: Blut: etwa 12 Stunden, Harn: 3-7 Tage, bei chron. Konsum Wochen
    Haare: Monate
  • Heroin
    Wirksamkeit: 3-6 Stunden
    Nachweisbarkeit: Blut: etwa 12 Stunden, Harn: etwa 3-4 Tage
    Haare: Monate
  • Kokain
    Wirksamkeit: 1-2 Stunden
    Nachweisbarkeit: Blut: etwa 6 Stunden, Harn: etwa 3 Tage
    Haare: Monate

aus: Schmid (2004)Drogen im Straßenverkehr


Zusammenfassung

Im Suchtmittelgesetz und im Jugendschutzgesetz (Alkohol, Nikotin) ist geregelt, welche Suchtmittel (ab welchem Alter) erlaubt bzw. welche verboten sind. Die Gesetze sollen vor Missbrauch gefährlicher Substanzen schützen. - Vielleicht findest du manche Regelungen nicht "richtig", aber:

Verstöße gegen das Gesetz ändern die Rechtslage nicht, sondern bringen nur dir unnötige Troubles ein.